Page 18 - BDB Nachrichten 03-2023
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AUS DEN KAMMERN – AKNW
 Normenmoratorium
Als Gastrednerin der Jahrestagung der nordrhein-westfälischen Architek- tenschaft kündigte die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digita- lisierung des Landes NRW, Ina Schar- renbach, an, sich bundesweit für ein „Normenmoratorium“ einsetzen zu wollen. „Die Planungs- und Baubranche benötigt verlässliche Regeln und Rah- menbedingungen“, erklärte Ministerin Scharrenbach. „Wenn wir einfacher und schneller bauen wollen, dann brauchen wir ein integriertes Planungsrecht.“
Qualifikation stärken
Kammerpräsident Ernst Uhing unter- strich in seiner Rede vor der Vertreter- versamlung die Notwendigkeit einer hohen Qualifikation all derjenigen, die Gebäude planen. „Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, dass solche Verant- wortung nach der neuen Landesbau- ordnung nun auch bestimmten Grup- pen aus dem Handwerk anvertraut werden soll, die dazu nicht die fachliche Qualifikation nachweisen können“, kri-
tisierte Uhing mit Blick auf die Novel- lierung der Landesbauordnung unter dem Applaus des NRW-Architektenpar- laments. Die AKNW geht den Weg der beruflichen Qualifikation ihrer Mitglie- der konsequent weiter. So beschloss die VVS mit großer Mehrheit die Einrich- tung eines ersten „Registers Vergabe und Wettbewerbsbetreuung“, in wel- ches Mitglieder mit besonderen Qua- lifikationen eingetragen und öffent- lich dargestellt werden. Zudem wird bundesweit an der Etablierung eines „Registers Nachhaltigkeit“ gearbeitet mit dem Ziel, Kammermitglieder unter dem Slogan „fit for Nachhaltigkeit“ über Fortbildungsangebote der Akade- mien zu Förderantragsberechtigten zu machen.
Zeitgemäße FuWO
Zur weiteren Qualifikation der Mit- glieder gehört auch, dass die Fort- und Weiterbildungsordnung der AKNW zeitgemäß angepasst wird. Die Ver- treterversammlung beschloss, dass künftig mehr Veranstaltungsforma- te als Fortbildung anerkannt werden
sollen. So werden die Vorgaben für Online-Fortbildungsveranstaltungen, etwa in Form des E-Learnings, des Vi- deo-on-Demands oder von Hybridver- anstaltungen, neu formuliert. Zwischen „Vortrag“ (bisher: nur halbe Fortbil- dungspunktzahl) und „Seminar“ (volle Fortbildungspunktzahl) wird nicht län- ger unterschieden. Um die hohe Quali- fikation des Berufsstandes zu sichern und im politischen Diskurs klar bele- gen zu können, wird der Umfang der jährlich zu erbringenden Fortbildungs- stunden á 45 Minuten von 8 auf 16 angehoben.
Haushalt 2024 verabschiedet
Das Haushaltsvolumen der AKNW be- trägt im Jahr 2024 rund 10,7 Millionen Euro. Die Vertreterversammlung be- schloss die Vorlage sowie die Anpas- sung des Grundbeitrages, der im kom- menden Jahr 277 Euro betragen wird. Neben den Personalausgaben stellt die umfassende Öffentlichkeitsarbeit der AKNW mit rund einer Million Euro einen Schwerpunkt im Haushaltsplan 2024 dar.
 Kammerpräsident Ernst Uhing freute sich, NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach als Gastrednerin begrüßten zu dürfen.
© Ingo Lammert / Architektenkammer NRW
 03 | 2023 - BDB.Nachrichten - Landesverband Nordrhein-Westfalen




















































































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