Page 22 - BDB Nachrichten 03-2023
P. 22

 AUS DEN KAMMERN – IK BAU
Sachverständigen-Forum 2023: „Heiße Eisen“ in der Henrichshütte Hattingen
22
 „Heißes Eisen“ lautet die Überschrift auf der Webseite des Veranstaltungs- ortes des diesjährigen Sachverständi- gen-Forums, so berichtete es der Vi- ze-Präsident der IK-Bau NRW, Dr.-Ing. Hubertus Brauer, in seiner Begrüßung. Ein „heißes Eisen“ sei aber auch das Thema des diesjährigen Sachverstän- digen-Forums – die Befangenheit des Sachverständigen. Was es mit dem heißen Eisen in seiner buchstäblichen Bedeutung auf sich hat, skizzierte dann der stellvertretende Leiter des LWL Mu- seums Henrichshütte, Dr. Olaf Schmidt- Rutsch, in seinem Grußwort. Das Werk in Hattingen war von seiner Gründung 1854 bis zu seiner Stilllegung im Jahr 1987 eines der bedeutendsten Hütten- werke in der Region. Heute ist die Hen- richshütte als Museum ein beeindru- ckendes Zeugnis von Industriekultur und Ingenieurbau.
Nicht nur Richter, auch Sachverständi- ge müssen in Gerichtsverfahren Neut- ralität wahren. Das verlangen sowohl die Prozessordnungen als auch die Sachverständigenordnungen der Be- stellungskörperschaften. Die Unpartei- lichkeit sowie die exakte Ausführung der Anweisung des Gerichtes gehören zu den Pflichten des Sachverständigen. Kommt er diesen nicht nach, drohen die Ablehnung des Sachverständigen im Verfahren, das Erlöschen des Ver- gütungsanspruches trotz fachlicher Korrektheit des Gutachtens oder mög- licherweise sogar berufsrechtliche Maßnahmen durch die Bestellungskör- perschaft.
Im ersten Vortrag des Tages sprach Dr. Michael Rottkemper, Vorsitzender Richter am Landgericht Bochum, über die Ablehnung von Sachverständigen aus Richtersicht. Dabei referierte er die
rechtlichen Grundlagen der Ablehnung und definiert die „Besorgnis der Befan- genheit“ aus rechtlicher Sicht.
Dipl.-Ing. Frank Wischerhoff, öffentlich bestellter und vereidigter Sachver- ständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieur- bau bei Prof. Dr. Mitschein Wischerhoff und Partner Ingenieure für Baubetrieb in Mülheim an der Ruhr, zeigte im An- schluss anhand von Beispielen aus der Praxis die Relevanz des Themas. So könnten Zweifel an der Unparteilich- keit des Sachverständigen beispiels- weise auch dadurch begründet sein, dass seine Feststellungen über die durch den Beweisbeschluss vorgegebe- nen Beweisfragen hinausgingen. Fall- stricke lauerten zuweilen auch beim Ortstermin und auch eine unsachliche Reaktion auf sachliche Kritik könne im Einzelfall zur Besorgnis der Befangen- heit führen.
Andreas Kleefisch, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei Baumeister Rechtsanwälte in Münster schilderte
im dritten Vortrag des Tages die Be- fangenheit von Sachverständigen aus Sicht des Fachanwalts und widmete sich den Fragen: Wann ist der Antrag zu stellen? Wer darf den Antrag stel- len? Wie sehen die Entscheidung, Be- gründung, Rechtsmittel, Ablehnungs- gründe und Beweiswürdigung durch das Gericht aus?
Wie zuvor durch das Tagungspro- gramm führte Katja Hennig, Juristin im Rechtsreferat der IK-Bau NRW, sach- verständig und souverän durch die en- gagierte Diskussionsrunde mit vielen konstruktiven Beiträgen auch aus dem Publikum. Der fachliche und persön- liche Austausch beim anschließenden Imbiss unterstrichen den Wert des Sachverständigen-Forums für die zahl- reich erschienenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
IK-Bau NRW
  03 | 2023 - BDB.Nachrichten - Landesverband Nordrhein-Westfalen






















































































   20   21   22   23   24